Bestandsverzeichnis bereinigt

 

Aufhebungen, Ergänzungen, Neuaufnahmen:

Gemeinderat befasst sich mit 13 Feld- und Waldwegen


18.02.2025 |
8a5c1b802701-29-124384469

Mit Spurplatten befestigt ist der „Weg in Berghaus“, der nach dem Ortsende von Lindenau beginnt. − 

Foto: Kramhöller

 

Achslach. Bei der Einwohnerzahl ist Achslach mit knapp 1000 Gemeindebürgern das Schlusslicht unter den 24 Landkreis-Kommunen, flächenmäßig zählt sie aber mit gut 3000 Hektar zur Spitzengruppe. In den 27 Dörfern, Weilern und Einöden der Landgemeinde gibt es viele nicht ausgebaute oder ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege, die in einem Bestandsverzeichnis erfasst sind. Bei dessen Aktualisierung wurde nun festgestellt, dass Verbindungen doppelt oder gar nicht gewidmet sind. Die ersten Bereinigungen hat der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung vorgenommen.


Im kleinen Sitzungsraum des Mehrzweckgebäudes waren alle Zuhörerplätze besetzt, vor allem mit Anliegern und Grundstücksbesitzern der erörterten Feld- und Waldwege. Einige Besucher bekamen auch ein Rederecht, um Sachverhalte zu erläutern. Matthias Rechenmacher vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Ruhmannsfelden hatte das Verzeichnis durchforstet und für den Anfang 13 Wege herausgesucht, die schließlich teilweise eingezogen, ergänzt oder neu gewidmet wurden. Für die Vorarbeiten verteilte Bürgermeisterin Gaby Wittenzellner ein Sonderlob an den Mitarbeiter, der seine Ausführungen mit Luftbildern und Flurbereinigungskarten optisch ergänzte.

 

Eingangs betonte die Rathauschefin, dass die Wegeeinziehungen oder -widmungen nichts zu tun hätten mit dem Landratsamt, mit dem auch die Gemeinde Achslach wegen der Abstufung von Gemeindeverbindungsstraßen im Clinch lag oder liegt. Während der 75-minütigen Beratungen plädierten die Ratsmitglieder dafür, weitere Wege mit größerer Verkehrsbedeutung zeitnah zu widmen. Die Gemeinderäte Hans Helmbrecht, Helmut Fischer und Matthias Oischinger meinten, alle Strecken, die zu bewohnten Anwesen führen, sollten grundsätzlich als „ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege“ ausgewiesen werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.


Los ging es mit dem ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg „Kogl“ (Nummer 79), der sich im gleichnamigen Gemeindeteil befindet. In einem Teilbereich liegt eine Doppelwidmung vor mit Weg Nummer 18, der auf einer Länge von 570 Metern eingezogen wird. Ähnliche Situation beim ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg „Lindenau II“ (64), der von Lindenau in Richtung Frath führt: Die 475 Meter lange Überlappung mit Weg Nummer 38 wird beseitigt. Dann war der ausgebaute öffentliche Feld- und Waldweg „Lindenau III“ (65) am Ortsanfang an der Reihe. Die Doppelwidmung mit Weg Nummer 41 (Länge 70 Meter) wird aufgehoben. Gleiches erfolgte beim öffentlichen Feld- und Waldweg „Lindenau V“ (67), der in Richtung Frath verläuft und für dessen deckungsgleichen Bereich mit Weg Nummer 50 (Länge 400 Meter) die Löschung vorgenommen wird. Die letzte Teilaufhebung erfolgte beim nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg „Lindenauer Feld“ (49) am Ortseingang von Lindenau. Die Räte befürworteten die Einziehung der gemeinsamen, 560 Meter langen Strecke mit Weg Nummer 41, mit dessen Status (nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg) sich das Gremium separat befassen will.


Die anschließenden Ergänzungen oder Neuwidmungen waren hauptsächlich auf das Flurbereinigungsverfahren im Jahr 1995 zurückzuführen. Damals hatten die Fachbehörden für mehrere Wege Widmungen empfohlen, die aber bislang nicht beschlossen wurden. Eine Erweiterung wurde vorgenommen beim „Weg in den dürren Wiesen“ (32) von Lindenau in Richtung Wolfertsried. An dessen Ende beginnt ein neues 410 Meter langes Stück, ebenfalls deklariert als ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg.

 

Ebenfalls länger wird der Weg „Im Kuhberg“ (33). Dabei wird der erste Teil als nicht ausgebaute Verbindung, das restliche, rund 400 Meter lange Stück – bis zur Einmündung in die Gemeindestraße – erhält den Status „ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg“. Beim Weg „Im Kuhberg II“ hat das Bauamt festgestellt, dass noch kein Bestandsblatt existiert. Die Widmung wird nachgeholt und die Strecke von Au in Richtung Perlmuschelbach (Länge etwa 600 Meter) als nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg ins Verzeichnis eingetragen.


In der Liste fehlt bisher auch der „Weg in Berghaus“, der oberhalb von Lindenau als Spurplattenweg beginnt und die Zufahrt zum neuen Wasserhochbehälter ist. Daher beschloss das Gremium für eine Länge von rund 320 Metern die Widmung zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg. Auch keinen Eintrag hat der „Weg in Farrenbühl II“, der auf 450 Metern von Lindenau zum Kneipptretbecken und dann Richtung Frath verläuft und nun die Bezeichnung „nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg“ bekommt.


„Der Anfang ist gemacht“, sagte Bürgermeisterin Wittenzellner erleichtert. Rechenmacher vom Bauamt schätzt, dass sich das Gremium noch mindestens zweimal mit teilweisen Aufhebungen, Ergänzungen oder Neuwidmungen von öffentlichen Feld- und Waldwegen beschäftigen muss.

 

− kr