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Achslach und seine mehrfach wechselnden Herrschaften

 

VBB-Serie "900 Jahre Achslach" (Teil III)

Besitzverhältnisse ab 1242

von Benedikt Ebner

 

 

Achslach. Der 3. Teil der Reihe heimatgeschichtlicher Beiträge über den Ort Achslach befasst sich mit der Entwicklung der grundherrlich-bäuerlichen Verhältnisse vom frühen Mittelalter bis hin zu den tief in das bäuerliche Leben eingreifenden Reformen des 19. Jahrhunderts. Neben der Siedlungsgeschichte liegt darin auch die wichtigste Aufgabe jeder Dorfgeschichte.

 

Nachdem die Ehe des letzten Bogener Grafen Adalabert IV mit Richza von Dillingen kinderlos blieb, fielen die Besitzungen nach seinem Tod im Jahre 1242 laut Erbvertrag an die Wittelsbacher Herzöge von Bayern. Damit erlosch auch das Geschlecht der Grafen von Bogen.

 

Nach deren Aussterben wechselte das auch in der Achslacher Ortschaft Randsburg (Wildenransperg) begüterte Adelsgeschlecht der "Ramsperger" mit Stammsitz in Altrandsberg in die Ministerialität der Wittelsbacher. Als eines der mächtigsten und einflussreichsten Adelsgeschlechter im Bayerischen Wald galten die ebenfalls in Achslach (Kottinggrub, Kager) grundbesitzenden "Degenberger" (Stammsitz bei Grandsberg/Schwarzach). Sie übernahmen einen großen Teil des Bogener Besitzes als Lehen und erweiterten als nunmehrige Ministerialen des Herzogs von Bayern ihre Ländereien von der Donau bis zur heutigen tschechischen Grenze und erlangten zudem im Jahre 1465 von Kaiser Friedrich III. die Reichsfreiherrenwürde. Zu angesehenen Rittergeschlechtern bis zu ihrem Aussterben im Jahre 1569 zählten auch die "Nußberger". Zusätzlich zu ihren Stammgütern Neunußberg (bis 1345 Altnußberg) und Kollnburg hatten sie auch in Achslach, Kager und Aign Grundbesitz.

 

Grundherrschaftliche und damit wirtschaftliche Ansprüche erhoben bis zur Säkularisation (1803) auch die ehedem "bogschen" Hausklöster Oberaltaich (Kottinggrub, Kogl, Randsburg, Ödwies, Au, Leuthen, Wolfertsried, Zeitlhof) und Windberg (Kogl, Öd), ferner das Heiliggeist Spital Viechtach (Rimbeck, Aign) und das Achslacher Gotteshaus (ab 1823 Pfarrei). Eine herzogliche Hofmark war das Dorf Lindenau, um 1346 im Besitz von Konrad "dem Poschinger".

 

Eine Ausnahme bildete das Kloster Metten, das als "königliche" Abtei am größten unter der "arnulfingischen" (Herzog Arnulf von Bayern) Säkularisation zu Beginn des 10. Jahrhunderts zu leiden hatte. Große Teile des "Nordwaldes", die bisher Eigentum der Mettener Benediktiner waren, gingen im Laufe der Zeit an die Grafen von Bogen über. Demnach waren sie seither auch in dem – von ihnen bereits gerodeten – Achslacher Gebiet nicht mehr grundherrschaftlich vertreten.

 

Nach dem Aussterben der Grafen von Bogen (1242) gingen die gräflichen Ländereien in landesfürstlichen Besitz über. Die Wittelsbacher Herzöge Otto II. und (ab 1253) Ludwig II sowie Heinrich XIII (ab 1255 Regent des Teilherzogtums Niederbayern) reformierten den herzoglichen Machtbereich in Herrschafts-, Gerichts- und Vogteireiche und installierten Kastenämter.

 

Diese verwalteten nunmehr landesherrlichen Besitz (Kammergut) sowie Einkünfte und übten zugleich die Niedergerichtsbarkeit aus. Eine grundlegende Neuordnung in Bayern gab es mit dem Regierungsantritt des Kurfürsten Max IV. (später König Max I.) durch die Neuorganisation des Gerichtswesens und der gesamten Finanzverwaltung in der Nachfolge der aufgelösten Kastenämter durch die Rentämter ab 1802.

 

Auch klösterlicher Grundbesitz und Vermögen, die im frühen Mittelalter ohnehin mit den Mitteln der weltlichen Fürsten eingerichtet worden sind, wurden auf den Staat rückübertragen, zusätzlich ihre Grundherrschaften aufgehoben, nachdem die Gerichtsbarkeit ohnehin bereits im 13. Jahrhundert in Händen der Wittelsbacher lag.

 

Die Säkularisation und ihre Folgen bedeuteten laut "Historischen Atlas von Bayern" einen der stärksten Umbrüche in der bayerischen Geschichte. Die nach und nach einsetzenden Reformen erfuhren eine Anpassung an die tatsächlichen Bedürfnisse der Bevölkerung ohne Rücksicht auf geschichtliche Zusammenhänge.

 

Im Zuge der Vereinfachung der Abgaben und Dienste der Bauerngüter ("Grundlasten") wurden die letzten Reste geistlicher und weltlicher Leibeigenschaft beseitigt (1808). Dies war gleichbedeutend auch mit der Ablösung des grundherrlichen Obereigentums, mit der Folge des vollen Eigentums der Bauern an Grund und Boden; die Bauern waren "frei". Somit kann die Grundentlastung als "Bauernbefreiung" bezeichnet werden.

 

Bis dahin bildeten "freie" Bauernhöfe auch im Achslacher Heimatbezirk eine Ausnahme. In der Regel standen die Ländereien im Obereigentum der bereits erwähnten Grund- oder Lehensherren. Die Hofbesitzer hatten es nur zur Nutznießung in Besitz und hatten sie "erbrechtsweise grundbar" inne, sie konnten es also weiter vererben und veräußern.

 

Die "Gilt" (Abgabe) war je nach Grundherrschaft an das herzogliche Kastenamt (später königlich bayerisches Rentamt) in Viechtach oder an die grundherrlichen Klöster beziehungsweise die Kirchenstiftung zu entrichten, ebenso der "Zehent" (Zehnte Teil der Früchte) meist zu zwei Dritteln. Aber auch der Achslacher Pfarrer, das Kollegiatsstift zu Regensburg (Au, Wolfertsried, Zeitlhof) und die Bauern Penzkofer ( Frath und Grün) waren "zehentberechtigt".