Achslach. Bei der Schaffung von neuem Bauland ist die Gemeinde Achslach wieder ein Stück vorwärtsgekommen. Für das Wohngebiet „Vogelsangstraße“ sollen in der nächsten Gemeinderatssitzung nach der Sommerpause die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes auf den Weg gebracht werden. Auf dem rund 10 300 Quadratmeter großen Areal sind zwölf Parzellen vorgesehen.
Die Bauleitplanung zum zentrumsnahen „WA Vogelsangstraße“ mit Baugrundstücken zwischen 700 und 750 Quadratmetern erstellt das Deggendorfer Ingenieurbüro „Kiendl & Moosbauer“, das einen weiteren Auftrag erhalten hat. In der jüngsten Gemeinderatssitzung im Mehrzweckgebäude berichtete Bürgermeisterin Gaby Wittenzellner über die nichtöffentlichen Entscheidungen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie zum Umweltbericht für den Bebauungs- und Flächennutzungsplan. Laut Honorarangebot der Planer belaufe sich der Bruttopreis für diese Leistungen auf 8300 Euro.
Bauherr muss für Stellplatz sorgen – oder zahlen
Bei Bebauungsplänen ist der Nachweis von Kfz-Stellplätzen fester Bestandteil der Richtlinien. Für Außenbereiche und Innerortsgebiete ohne Bebauungsplan muss nun eine Stellplatz-Satzung eingeführt werden, nachdem durch ein Modernisierungsgesetz der bayerischen Bauordnung die bisher staatliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen auf die Kommunen übergehen wird.
Den Entwurf der Satzung hatten die Gemeinderäte mit der Sitzungseinladung erhalten. Die wichtigsten Details erläuterte Matthias Rechenmacher vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ruhmannsfelden, der auch einige Fragen der Ratsmitglieder beantwortete.













